Höhepunkte
Die mörderische Geschichte um die fleischfressende Pflanze Audrey II kombiniert schwarzen Humor mit packenden Musikeinlagen
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Über diesen Deal
1 Bestplatz-Ticket für das Musical „Der kleine Horrorladen“
Das Kult-Musical aus New York bringt die schaurig schöne Geschichte von der unerwiderten Liebe des schüchternen Seymours in seine Kollegin und Blumenverkäuferin Audrey. Eines Tages kauft Seymour eine fleischfressende Pflanze von einem doch eher fragwürdigen Händler, ihr Name: Audrey II. Zunächst scheint alles harmonisch, Audrey II wächst und gedeiht prächtig und beschert dem kleinen Blumengeschäft einen Goldsegen. Doch ihr Wachstum hat auch einen Haken, denn um zu wachsen, brauch sie Blut und davon nicht gerade wenig. Und so sieht Seymour endlich eine Chance, seinen Rivalen um die Gunst von Audrey, ihren Freund Orin, ein für alle Male zu beseitigen. Eine Musicalproduktion genau nach dem Geschmack von Fans des schwarzen Humors mit einer mörderischen Geschichte und mitreißender Musik.
Der schaurig-schöne Schrecken wird insgesamt von 10 erstklassigen Darstellern präsentiert, welche vom Erfolgskreativteam von „Fame“, „Carrie“ und „Footloose“, also Felix Löwy (Regie) und Phil Kempster (Choreografie) geleitet werden.
- Musik von Alan Menken
- Buch & Gesangstexte von Howard Ashman
- Nach dem Film von Roger Corman, Drehbuch Charles Griffith
- Deutsche Textfassung von Michael Kunze
Termine (jeweils um 19:30 Uhr)
- Mi. 01.02.2023
- Do. 02.02.2023
- So. 05.02.2023
- Mo. 06.02.2023
- Mi. 08.02.2023
- Do. 09.02.2023
- So. 12.02.2023
- Mo. 13.02.2023
- Mi. 15.02.2023
- Do. 16.02.2023 - ABGESAGT
- So. 19.02.2023
- Mi. 22.03.2023
- Do. 23.03.2023
- So. 26.03.2023
- Mo. 27.03.2023
- Mi. 29.03.2023
- Do. 30.03.2023
- So. 02.04.2023
- Mo. 03.04.2023
- Mi. 05.04.2023
- Do. 06.04.2023
- So. 09.04.2023
- Mo. 10.04.2023
- 1 Bestplatz-Ticket (Sitzplatz) für 33 €
Hinweise
- Empfohlen ab 10 Jahren
- Show-Dauer: ca. 140 Min. inkl. Pause
Konditionen
Bitte beachten Sie bei der Einlösung des Gutscheins die geltenden Hygienevorschriften, die von der jeweiligen Landesregierung vorgegeben sind.
Gültigkeit:
Bitte beachten: