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Gutscheinbuch

Gesetz über digitale Dienste

Gemäß dem EU-Gesetz über digitale Dienste ist Groupon verpflichtet, alle sechs Monate über die durchschnittliche Anzahl der monatlich aktiven Empfänger*innen innerhalb der EU zu berichten.

Zwischen dem 1. Februar 2024 und dem 31. Juli 2024 betrug die durchschnittliche Anzahl der monatlich aktiven Empfänger*innen von Groupon 18,209,614.  Diese Zahl setzt sich sowohl aus Besucher*innen der Website als auch aus den Partnerunternehmen und Werbetreibenden, mit denen Groupon kooperiert, zusammen.

Bitte beachten Sie, dass in der Zahl Folgendes nicht ausgeklammert ist:

- nicht in der EU ansässige Besucher*innen der EU-Websites von Groupon

- Besuche des-/derselben Nutzer*in mit einem anderen Gerät. Zum Beispiel würde ein*e Nutzer*in, die/der sowohl über einen Computer als auch über die Groupon-App auf die Website von Groupon zugreift, zweimal gezählt werden

- Partnerunternehmen, die mit Groupon in mehr als einem Land arbeiten. Ein Partnerunternehmen, das mit Groupon in zwei Ländern zusammenarbeitet, wird zum Beispiel doppelt gezählt

Kontaktinformationen

Kontakt-E-Mail-Adresse für nationale Regulierungsbehörden: regulatorycompliance@groupon.com

 
Außergerichtliche Streitigkeiten
Wenn Groupon einen Ihrer Inhalte von dieser Website löscht oder Ihren Zugang zu seinen Diensten aussetzt oder einschränkt, haben Sie sechs Monate Zeit, um eine Beschwerde einzureichen.  Wenn Groupon seine Entscheidung nicht rückgängig macht, können Sie sich an eine zertifizierte außergerichtliche Schlichtungsstelle wenden.